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Vereinsverbot
Einmal mehr hat der Innenminister Seehofer mitten im Monat Ramadan Verbote gegen gemeinnützige Vereine erlassen, die allerdings dieses Mal erst nach dem Monat Ramadan zu Hausdurchsuchungen führten. Obwohl die Beschuldigten noch gar nicht angehört wurden, steht z.B. für den niedersächsischen Innenminister fest, „dass die nun verbotenen Vereine Ersatzorganisationen des 2014 verbotenen Spendensammelvereins „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ (kurz WKP) sind, da sie die verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (vgl. § 8 Abs. 1 VereinsG).“ [1] Eine Unschuldsvermutung gibt es schon lange nicht mehr gegen muslimische Vereine, und die Gewaltenteilung ist mit Verbotserlassen aus einem Ministerium, ohne dass es jemals ein Gerichtsverfahren gab, bei dem sich der Beschuldigte hätte verteidigen können, absurd geworden. Die Main-Stream-Medien spielen dieses Spiel immer artig mit und verstärken es sogar noch, wenn es um Israel geht. Denn Israel darf alles, ohne jemals Konsequenzen für Verbrechen aus dem Westen fürchten zu müssen.
Nachrichten-ID: 3004267    Datum der Veröffentlichung : 2021/05/19